AT-OeStA/FHKA SUS Patente 431.27 Kurrende des Guberniums in Steiermark sowie der Landesstellen in Kärnten und in Krain aufgrund des Hofdekretes vom 11. April 1799, dass zukünftig alle Zehentablösungsverträge der Untertanen, wenn sie nur für drei Jahre gelten, dem Kreisamt, sonst der Landesstelle z

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 431.27
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark sowie der Landesstellen in Kärnten und in Krain aufgrund des Hofdekretes vom 11. April 1799, dass zukünftig alle Zehentablösungsverträge der Untertanen, wenn sie nur für drei Jahre gelten, dem Kreisamt, sonst der Landesstelle zur Prüfung vorzulegen sind
Entstehungszeitraum:27.04.1799 - 30.04.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, acht gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz, Klagenfurt und Laibach

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5152890
 

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