AT-OeStA/FHKA SUS Patente 431.44 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen und des ostgalizischen Landesguberniums, des oberösterreichischen und des Triester Guberniums, des Guberniums in Steiermark sowi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 431.44
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen und des ostgalizischen Landesguberniums, des oberösterreichischen und des Triester Guberniums, des Guberniums in Steiermark sowie der Landeshauptmannschaften in Krain und in Görz und Gradiska aufgrund des Dekretes der Finanz- und Kommerzhofstelle vom 21. Mai 1799, dass das private Ausspielen verschiedener Effekten, so wie bei der Lottoziehung oder dem Glückshafen, ohne vorher eingeholte Erlaubnis der Lottokammer und Erlag einer zehnprozentigen Abgabe, genauso wie das sogenannte maskierte Biribi verboten ist
Entstehungszeitraum:21.05.1799 - 04.08.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1 und fol. 1-2, 21 gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Görz, Graz, Innsbruck, Laibach, Lemberg, Linz, Prag, Krakau, Triest und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5153462
 

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