AT-OeStA/FHKA SUS Patente 432.13 Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 21. Mai 1799, dass Kinder, wenn deren Eltern pensionsfähig sind, das Normalalter mit 20 Jahren als Söhne und mit 18 Jahren

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 432.13
Titel:Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 21. Mai 1799, dass Kinder, wenn deren Eltern pensionsfähig sind, das Normalalter mit 20 Jahren als Söhne und mit 18 Jahren als Töchter erreichen, wenn deren Eltern provisionsfähig sind, erreichen sie das Normalalter mit 14 Jahren als Söhne und mit 12 Jahren als Töchter. Unterstützungszahlungen werden mit Erreichen des normalmäßigen Alters ex officio eingestellt
Entstehungszeitraum:11.06.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5153788
 

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