AT-OeStA/FHKA SUS Patente 440.01 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofkammerdekretes vom 18. September 1800, dass den Besitzern geistlicher Vermögen, die die Frist vom 17. April 1798 zur Meldung ihres Besitzes und ihres Einkommens beim Fiskalamt

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 440.01
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofkammerdekretes vom 18. September 1800, dass den Besitzern geistlicher Vermögen, die die Frist vom 17. April 1798 zur Meldung ihres Besitzes und ihres Einkommens beim Fiskalamt verstreichen ließen, eine neuerliche Frist von sechs Monaten gewährt wird
Entstehungszeitraum:07.11.1800
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-4, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1830
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5206563
 

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