AT-OeStA/FHKA SUS Patente 439.03 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund der Paragrafen 9 und 14 der Marktordnung für die Stadt Prag vom 13. August 1791, dass die unter der Taxe stehenden Polizeigewerbsleute für die Übertretungen ihrer Dienstboten zu haften haben, 1800.09.22 (Einzelstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 439.03
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund der Paragrafen 9 und 14 der Marktordnung für die Stadt Prag vom 13. August 1791, dass die unter der Taxe stehenden Polizeigewerbsleute für die Übertretungen ihrer Dienstboten zu haften haben
Entstehungszeitraum:22.09.1800
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1830
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5210835
 

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