AT-OeStA/FHKA SUS Patente 440.14 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofkammerdekretes vom 6. November 1800, dass Bittschriften und Beschwerden, die an die Behörden gerichtet werden,nur dann bearbeitet werden, wenn Namen, Charakter und Wohnort des

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 440.14
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofkammerdekretes vom 6. November 1800, dass Bittschriften und Beschwerden, die an die Behörden gerichtet werden,nur dann bearbeitet werden, wenn Namen, Charakter und Wohnort des Verfassers angeführt werden
Entstehungszeitraum:21.11.1800
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1830
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5211444
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl