AT-OeStA/FHKA SUS Patente 441.14 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofdekretes vom 15. Jänner 1801, dass die Gabe an die Zehentausstecker oder sogenannte Spisne abzustellen ist, 1801.01.30 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 441.14
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission aufgrund des Hofdekretes vom 15. Jänner 1801, dass die Gabe an die Zehentausstecker oder sogenannte Spisne abzustellen ist
Entstehungszeitraum:30.01.1801
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1831
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5212324
 

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