AT-OeStA/FHKA SUS Patente 443.45 Verordnung der oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 1. Oktober 1801, dass die Abfuhr der bei den Städten bar und ungenutzt liegenden Depositengelder ad aerarium nach Beendigung des Krieges nicht mehr notwendig ist, 1801.12.22 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 443.45
Titel:Verordnung der oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 1. Oktober 1801, dass die Abfuhr der bei den Städten bar und ungenutzt liegenden Depositengelder ad aerarium nach Beendigung des Krieges nicht mehr notwendig ist
Entstehungszeitraum:22.12.1801
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1831
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5230449
 

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