AT-OeStA/FHKA SUS Patente 444.27 Franz II., Fristen für die Annahme der Zwölfkreuzermünzen in den Erbländern, nämlich bis 31. August 1802 für öffentliche und Privatzahlungen und bis 30. November in allen landesfürstlichen Kassen, 1802.03.15 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 444.27
Titel:Franz II., Fristen für die Annahme der Zwölfkreuzermünzen in den Erbländern, nämlich bis 31. August 1802 für öffentliche und Privatzahlungen und bis 30. November in allen landesfürstlichen Kassen
Entstehungszeitraum:15.03.1802
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1832
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5231057
 

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