AT-OeStA/FHKA SUS Patente 444.36 Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekretes vom 31. März 1802 in Erläuterung des Hofkanzleidekretes vom 27. August 1789, dass Juden der Ankauf von Staatsgütern prinzipiell verboten bleibt, und nur als strengste Ausnahme bei Lizitationen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 444.36
Titel:Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekretes vom 31. März 1802 in Erläuterung des Hofkanzleidekretes vom 27. August 1789, dass Juden der Ankauf von Staatsgütern prinzipiell verboten bleibt, und nur als strengste Ausnahme bei Lizitationen der Zuschlag erteilt werden kann
Entstehungszeitraum:14.04.1802
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1832
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5235895
 

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