AT-OeStA/FHKA SUS Patente 450.48 Hofdekret vom 23. Juni 1803 mit der Erinnerung an die Landesstellen, dass das Fiskalamt nicht berechtigt ist, die durch seine Amtshandlungen eingehenden Gelder selbst in Empfang zu nehmen, sondern es die Partei an die zuständige Kasse zu verweisen hat (Abschrift),

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 450.48
Titel:Hofdekret vom 23. Juni 1803 mit der Erinnerung an die Landesstellen, dass das Fiskalamt nicht berechtigt ist, die durch seine Amtshandlungen eingehenden Gelder selbst in Empfang zu nehmen, sondern es die Partei an die zuständige Kasse zu verweisen hat (Abschrift)
Entstehungszeitraum:23.06.1803
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:Nr. 612
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1833
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5244529
 

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