AT-OeStA/FHKA SUS Patente 451.10 Kurrende des Guberniums in Steiermark, dass die abjustierten Interkalarbeträge der in Erledigung gestandenen geistlichen Pfründe binnen sechs Wochen nach erfolgter Anweisung an den Religionsfonds abzuführen sind, 1803.07.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Ur

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 451.10
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark, dass die abjustierten Interkalarbeträge der in Erledigung gestandenen geistlichen Pfründe binnen sechs Wochen nach erfolgter Anweisung an den Religionsfonds abzuführen sind
Entstehungszeitraum:20.07.1803
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1833
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5244695
 

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