AT-OeStA/FHKA SUS Patente 455.10 Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofkammerdekretes vom 23. März 1804, dass den Armeninstituten sowohl in den Städten als auch auf dem Lande bei Verlassenschaftsabhandlungen die Stempelfreiheit zugestanden wird, 1804.03.28 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 455.10
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofkammerdekretes vom 23. März 1804, dass den Armeninstituten sowohl in den Städten als auch auf dem Lande bei Verlassenschaftsabhandlungen die Stempelfreiheit zugestanden wird
Entstehungszeitraum:28.03.1804
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1834
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5248900
 

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