AT-OeStA/FHKA SUS Patente 459.39 Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass jedermann verpflichtet ist, die bei der letzten Mautstation erworbene Wegmautbollette demjenigen unweigerlich vorzuzeigen, der sich als Beamter ausweist, 1805.02.28 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 459.39
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass jedermann verpflichtet ist, die bei der letzten Mautstation erworbene Wegmautbollette demjenigen unweigerlich vorzuzeigen, der sich als Beamter ausweist
Entstehungszeitraum:28.02.1805
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1835
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5288134
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl