AT-OeStA/FHKA SUS Patente 462.29 Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums betreffend die Vorschrift, nach welcher sich die zur Stempelung angestellten Beamten sowohl bei Anlegung des Stempels als den übrigen ihnen zur Pflicht gewordenen Verrichtungen zu benehmen haben, 1805.10.24 (Einzelstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 462.29
Titel:Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums betreffend die Vorschrift, nach welcher sich die zur Stempelung angestellten Beamten sowohl bei Anlegung des Stempels als den übrigen ihnen zur Pflicht gewordenen Verrichtungen zu benehmen haben
Entstehungszeitraum:24.10.1805
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-3, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1835
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5293686
 

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