AT-OeStA/FHKA SUS Patente 464.10 Nachricht des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 3. Oktober 1805, dass aus Mähren und Österreich importiertes Bier und Met nicht der Tranksteuer unterliegen, wenn die schon vorher bezahlte Tranksteuer durch Bolleten nachgewiesen werden kann,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 464.10
Titel:Nachricht des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 3. Oktober 1805, dass aus Mähren und Österreich importiertes Bier und Met nicht der Tranksteuer unterliegen, wenn die schon vorher bezahlte Tranksteuer durch Bolleten nachgewiesen werden kann
Entstehungszeitraum:10.02.1806
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1836
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5302273
 

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