AT-OeStA/FHKA SUS Patente 464.37 Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass alle Geldbeträge, die für die Steuerausschreibung der französischen Besatzer eingehoben und noch nicht auf laufende Schuldigkeiten gutgeschrieben wurden, binnen acht Tagen zurückgestellt werden müssen, 1806.03.22 (Ei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 464.37
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass alle Geldbeträge, die für die Steuerausschreibung der französischen Besatzer eingehoben und noch nicht auf laufende Schuldigkeiten gutgeschrieben wurden, binnen acht Tagen zurückgestellt werden müssen
Entstehungszeitraum:22.03.1806
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1836
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5305652
 

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