AT-OeStA/FHKA SUS Patente 472.01 Verordnung des Innerösterreichischen Appellations- und Kriminalobergerichts aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 25. September 1807, dass nach Paragraf 418 des Strafgesetzes zur ordentlichen Urteilsfindung neben dem Vorsitzenden vier Beisitzer not

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 472.01
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellations- und Kriminalobergerichts aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 25. September 1807, dass nach Paragraf 418 des Strafgesetzes zur ordentlichen Urteilsfindung neben dem Vorsitzenden vier Beisitzer notwendig sind - zwei vom Obergericht in Kriminalsachen für fähig erklärte und zwei als ungeprüfte beeidigte Beisitzer
Entstehungszeitraum:06.10.1807
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1837
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5400827
 

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