AT-OeStA/FHKA SUS Patente 475.11 Allgemeine Bekanntmachung der salzburger Landesregierung aufgrund des Hofkanzleidekretes vom 25. Februar 1808 betreffend die Aufhebung der Regelung im Pfleggericht Itter (Hopfgarten), dass uneheliche Kinder nur über ein Drittel ihres Vermögens im Todesfalle verfüge

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 475.11
Titel:Allgemeine Bekanntmachung der salzburger Landesregierung aufgrund des Hofkanzleidekretes vom 25. Februar 1808 betreffend die Aufhebung der Regelung im Pfleggericht Itter (Hopfgarten), dass uneheliche Kinder nur über ein Drittel ihres Vermögens im Todesfalle verfügen dürfen und zwei Drittel dem landesherrlichen Fiskus zufallen
Entstehungszeitraum:20.03.1808
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Salzburg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1838
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5418484
 

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