AT-OeStA/HHStA UR AUR 12424 Hans Turs von Rauheneck und seine Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss aus Wien, Sohn Hendleins aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 222 Pfund Wiener Pfennig schulden., 1373.04.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 12424
Titel:Hans Turs von Rauheneck und seine Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss aus Wien, Sohn Hendleins aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 222 Pfund Wiener Pfennig schulden.
Entstehungszeitraum:06.04.1373
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hans Turs von Rauheneck und seine Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden Steuzzen) aus Wien, Sohn Hendleins aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 222 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihnen vom kommenden St. Georgstag (24.4.) über ein Jahr zurückzahlen sollen. Ansonsten kommen pro Pfund und Woche sechs Wiener Pfennig Zinsen hinzu, wofür sie ihren Besitz in Österreich als Sicherheit stellen. Fordern die Juden nach dem Stichtag die Rückzahlung, sollen Hauptgut und Schaden bezahlt werden; andernfalls müssen die Schuldner zwei ehrbare Knechte selbander mit jeweils vier Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Die Zinsen laufen weiter, egal ob Einlager geleistet wird oder nicht; verweigern die Schuldner das Einlager oder dauert es den Juden zu lange, so soll der Landesfürst oder dessen Vertreter aus dem Gut, sowohl Erbgut als auch fahrendes Gut, das die Aussteller in Österreich und anderswo haben, den Juden von diesen gewählte Pfänder stellen und sie an die Gewer setzen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Die Aussteller versprechen auch, sich weder an den Hof noch an die Kammer oder an einen anderen Gewaltträger zu wenden und auch keine Frei-, Töt- oder Schirmbriefe oder anderes vorzubringen, das den Juden in Bezug auf das Geld und die Schuldurkunde schaden könnte, sondern die Juden selbst zu bezahlen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Hans Turs von Rauheneck und seine Erben
Empfänger/Vertragspartner:Jude David Steuss aus Wien
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter Bd. 3, Nr. 1404.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1403
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5437534
 

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