AT-OeStA/FHKA SUS Patente 484.33 Kundmachung des bevollmächtigten Hofkommissars, Rudolf Graf von Wrbna, dass es den Bewohnern Wiens gestattet wird, ihre Freude über die Rückkehr des Kaisers durch die festliche Beleuchtung ihrer Häuser zum Ausdruck zu bringen; Schießen, Einschlagen von Fenstern und

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 484.33
Titel:Kundmachung des bevollmächtigten Hofkommissars, Rudolf Graf von Wrbna, dass es den Bewohnern Wiens gestattet wird, ihre Freude über die Rückkehr des Kaisers durch die festliche Beleuchtung ihrer Häuser zum Ausdruck zu bringen; Schießen, Einschlagen von Fenstern und unanständige Zusätze zu Ausrufen der Freude aber streng verboten sind
Entstehungszeitraum:29.11.1809
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1839
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5448880
 

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