AT-OeStA/FHKA SUS Patente 487.39 Verordnung des steiermärkisch-kärntnerischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekretes vom 12. Juli 1810, dass die Bewilligungen zur Aufnahme von Passivkapitalien für geistliche Stifte, Klöster, Kommunitäten, etc. als erloschen anzusehen sind, 1810.07.25 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 487.39
Titel:Verordnung des steiermärkisch-kärntnerischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekretes vom 12. Juli 1810, dass die Bewilligungen zur Aufnahme von Passivkapitalien für geistliche Stifte, Klöster, Kommunitäten, etc. als erloschen anzusehen sind
Entstehungszeitraum:25.07.1810
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1840
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5455996
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl