AT-OeStA/FHKA SUS Patente 493.12 Kundmachung der Landesregierung in Österreich unter der Enns aufgrund des Hofkammerdekretes vom 13. April 1811, dass der inländische Salniterhandel nur von autorisierten Pulver- und Salniter-trafikanten durchgeführt werden darf und die Ausfuhr von Salniter nur mit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 493.12
Titel:Kundmachung der Landesregierung in Österreich unter der Enns aufgrund des Hofkammerdekretes vom 13. April 1811, dass der inländische Salniterhandel nur von autorisierten Pulver- und Salniter-trafikanten durchgeführt werden darf und die Ausfuhr von Salniter nur mit einem Pass des ArtellerieHauptzeugamtes gestattet ist
Entstehungszeitraum:14.05.1811
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1841
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5462016
 

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