Information on identification |
Ref. code: | AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep StRP |
Title: | Staatsratsprotokolle |
Creation date(s): | 1918 - 1919 |
Level: | Teilbestand |
Former reference codes: | 04R101/1 |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Vollzugsausschuss; Staatsrat |
Administration history: | Die Provisorische Nationalversammlung bildete aus ihrer Mitte den Vollzugsausschuss, welcher die Eigenstaatlichkeit Deutschösterreichs vorbereitete. Dieser trat am 21. Oktober 1918 erstmals zusammen. In der 9. Sitzung des Vollzugsausschusses wurde nach kurzer Diskussion der Verfassungsentwurf Renners "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" angenommen und in der 2. Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung am 30. Oktober 1918 beschlossen (StGBl. Nr. 1/1918). In derselben Sitzung wurden auch die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Staatsrates gewählt. Darauffolgend an diesem und am nächsten Tag ernannte der Staatsrat die Staatssekretäre und die Unterstaatssekretäre.
Der Staatsrat bestand aus den drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung Dr. Franz Dinghofer, Prälat Johann Hauser und Karl Seitz, die nun auch die drei Präsidenten des Staatsrates waren, sowie aus 20 Mitgliedern. Die Ersatzmänner kamen ebenfalls aus der Mitte der Provisorischen Nationalversammlung.
Schon in der Staatsratssitzung am 31. Oktober 1918 wurden laut Beschluss die Sitzungen generell als vertraulich erklärt. Beschlussberechtigt waren nur die Staatsratsmitglieder und deren Ersatzmänner bei den Sitzungen. Teilnehmen an den Sitzungen konnten die Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre, sowie geladene Fachreferenten bei Bedarf.
Bei geheim erklärten Verhandlungen oder bei vertraulichen Teilen einer Sitzung wurde dieses Protokoll nicht vervielfältigt (hektographiert), sondern bei der Sitzung verlesen und dann im Geheimbuch, welches im Staatssiegelamt geführt wurde, hinterlegt.
Durch das Gesetz vom 12. November 1918 (StGBl. Nr. 5/1918) "über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich" war beschlossen worden, dass sowohl auf den Staatsrat als auch auf das Staatsratsdirektorium die dem Kaiser im Reichsrat zugestandenen Rechte übergingen.
Im Gesetz vom 19. Dezember 1918 (StGBl. Nr. 139/1918) "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" wurden dann die Aufgabenbereiche der Regierungs- und Vollzugsgewalt des Staatsrates novelliert und konkretisiert: Dies betraf die funktionellen Bestimmungen des Staatsratsdirektoriums, des Staatsrats, der Staatsregierung (Kabinett), des Staatskanzlers und des Staatsnotars. So wurde auch bestimmt, dass die Staatskanzlei und das Staatssiegelamt unmittelbar dem Staatsrat unterstellt sind.
Schon am 7. März 1919, in der letzten Sitzung (Nr. 77), ermächtigte der Staatsrat den Präsidenten der konstituierenden Nationalversammlung, den Staatskanzler und den Staatsnotar, die Beschlüsse der Nationalversammlung zu beurkunden.
Aufgehoben wurde der Staatsrat per Gesetz vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919) wobei die Geschäfte auf die Staatsregierung (Kabinett) übergingen, soweit es gesetzlich nicht anders bestimmt wurde. |
Archival history: | Der Bestand wurde nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten als "Schutzmassnahme für die Registraturen der ehemaligen Bundesministerien" dem Reichsarchiv Wien (Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Information on content and structure |
Content: | Legislative und exekutive Tätigkeit, mit 19. Dezember 1918 übernahm das Staatsratsdirektorium die Funktionen des Staatsoberhauptes.
Bestandsschwerpunkte: Ausschreibung und Kundmachung der Wahlen für die Nationalversammlung; Beratung von Vorlagen für die Nationalversammlung und Beurkundung ihrer Beschlüsse; Betrauung eines Staatssekretärs mit dem Vorsitz in der Staatsregierung; Erlass von Vollzugsanweisungen; Ernennung des Präsidenten des Staatsrechnungshofes und des Verwaltungsgerichtshofes; Führung der Staatsverwaltung mittels Beauftragter (Staatssekretäre); Genehmigung der Ernennung des Präsidenten, der Mitglieder und Ersatzmänner des Verfassungsgerichtshofes; Genehmigung von Staatsverträgen; Nachsichtsgewährung bei verurteilten Rechtsbrechern.
Die Protokolle zeigen die Regierungs- und Vollzugsgewalt des Staatsrates. Daher sind die Protokolle eine wichtige Quelle für die Geschichte über die ersten sechs Monate der 1. Republik. |
System of arrangement: | Zu den Staatsratssitzungen trat der Staatsrat unter Vorsitz eines der Präsidenten auf eigenen Beschluss zusammen. Es nahmen an den Beratungen die Mitglieder des Staatsrates (so auch der Staatskanzler), die Staatssekretäre und die Unterstaatssekretäre teil. Über die Verhandlungen wurde ein Protokoll im Staatsrat geführt. Die Beschlussprotokolle wurden hektographiert und je ein Exemplar dem Präsidenten, dem Staatskanzler, dem Staatsnotar, sämtlichen Staatsratsmitgliedern und deren Stellvertretern, den Staatssekretären und Staatsämtern, an die Staatskanzlei und an die legislative Abteilung der Staatskanzlei übermittelt. Über die Protokolle des Staatsrates wurde ein Beschlussbuch mit fortlaufender Nummerierung beim Staatsnotar geführt. Die Sitzungen und deren Protokolle des Vollzugsausschusses und des Staatsrates wurden fortlaufend nummeriert beginnend mit der ersten Vollzugsausschusssitzung. Daher trägt das Protokoll der ersten Staatsratssitzung die Nummer 12. Die Protokolle gliedern sich, wenn vorhanden, in die Verhandlungsschrift, das eigentliche Protokoll und den Beschluss. Bei späteren Protokollen sind Tagesordnungen und auch Beilagen, wie Gesetzes- und Vollzugsentwürfe, Anträge, Meldungen, handschriftliche Notizen etc., vorhanden.
Zur Erschließung der Protokolle des Staatsrates ist ein Index- und Beschlusssammlungsbuch vorhanden. Mittels Index ermittelt man die Protokollnummer. Eine Beschlusssammlung des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung und des Staatsrates ist dem Indexband angeschlossen. Die eigentlichen Protokolle sind in vier Kartons chronologisch abgelegt. |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Die Ausgabe erfolgt nur im Karton. Einzelprotokolle werden nicht mehr ausgehoben. |
Language: | Deutsch |
Finding aids: | Index, Aufstellungsverzeichnis |
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Information on related materials |
Related material: | Das Schriftgut des Staatssiegelamts befindet sich in der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs. Das Staatssiegelamt stand unter der Leitung des Staatsnotars Dr. Julius Sylvester. |
Publications: | Der österreichische Staatsrat. Protokolle des Vollzugsausschusses, Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums. Band 1, 21. Oktober 1918 bis 14. November 1918. Hgg. von Gertrude Enderle-Burcel, Hanns Haas und Peter Mähner (Veröffentlichung der Österreichischen Gesellschaft für historische Quellenstudien unter Mitwirkung des Österreichischen Staatsarchives) Wien 2008.
Goldinger, Walter: Der Staatsrat 1918/19. In: Österreich November 1918. Die Entstehung der Ersten Republik. (Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Kommission zur Erforschung der Geschichte der Republik Österreich. 9.) S. 55-65, Wien 1986. |
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Descriptors |
Entries: | Renner, Karl, Dr. (1870-1950), Österreich, Bundespräsident (Person\Politiker) |
| Dinghofer, Franz, Dr. (1873-1956), Österreich, Präsident des Staatsratsdirektoriums, Bundesminister für Justiz (Person\Politiker) |
| Sylvester, Julius, Dr. (1854-1944), Österreich, Staatsnotar (Person\Politiker) |
| Seitz, Karl (1869-1950), Österreich, Präsident des Staatsdirektoriums, Bürgermeister von Wien (Person\Politiker) |
| Hauser, Johann (1866-1927), Österreich, Präsident des Staatsratsdirektoriums, Prälat (Person\Politiker) |
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Related units of description |
Related units of description: | none |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1949 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5464 |
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