AT-OeStA/FHKA SUS Patente 498.05 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 2. März 1812, dass ab 16. März 1812 das Postrittgeld in Österreich ob und unter der Enns, in Böhmen, Mähren und Schlesien für Ärarial- wie für Privatritte pro Pferd und Station auf einen G

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 498.05
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 2. März 1812, dass ab 16. März 1812 das Postrittgeld in Österreich ob und unter der Enns, in Böhmen, Mähren und Schlesien für Ärarial- wie für Privatritte pro Pferd und Station auf einen Gulden dreißig Kreuzer W.W., in Galizien auf einen Gulden fünfzehn Kreuzer W.W. festgesetzt wird
Entstehungszeitraum:07.03.1812 - 10.03.1812
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch, Tschechisch
Geographische Angaben:Lemberg und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1842
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5474135
 

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