AT-OeStA/FHKA SUS Patente 510.21 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 22. Juli 1814, dass zur Versendung von Münzgeld bis zur Höhe von 50 Gulden durch den Postwagen ins Ausland kein Ausfuhrpass notwendig ist, 1814.08.05 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 510.21
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 22. Juli 1814, dass zur Versendung von Münzgeld bis zur Höhe von 50 Gulden durch den Postwagen ins Ausland kein Ausfuhrpass notwendig ist
Entstehungszeitraum:05.08.1814
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1844
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5576498
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl