AT-OeStA/FHKA SUS Patente 511.04 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 29. Oktober 1814, dass die bei den Depositenämtern hinterlegten Staatspapiere mit der Anmerkung "diese Obligation ist bei dem N.N. Depositenamt hinterleg

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 511.04
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 29. Oktober 1814, dass die bei den Depositenämtern hinterlegten Staatspapiere mit der Anmerkung "diese Obligation ist bei dem N.N. Depositenamt hinterlegt" und einem Amtssiegel versehen werden müssen
Entstehungszeitraum:08.11.1814
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt, stark beschnitten

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1844
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5576982
 

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