AT-OeStA/HHStA UR AUR 13425 Rudolf, Ruprecht und Friedrich von Wallsee, Ottokar von Wolfstain etc. bezeugen, dass sie dem Juden David Steuss zu Wien 1000 Pfund Wiener Pfennige schulden., 1378.11.19 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 13425
Titel:Rudolf, Ruprecht und Friedrich von Wallsee, Ottokar von Wolfstain etc. bezeugen, dass sie dem Juden David Steuss zu Wien 1000 Pfund Wiener Pfennige schulden.
Entstehungszeitraum:19.11.1378
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Rudolf von Wallsee[-Enns], Hauptmann in Steier, seine Brüder Reinprecht und Friedrich von Wallsee[-Enns], Ottokar von Wolfstain, Michael Uttendorfer, Hans Hager und Hans von Hoheneck sowie alle ihre Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden dem Steuzzen) aus Wien, Sohn Hendleins (Hennlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 1000 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie am Ausstellungstag über ein Jahr zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche drei Pfennig Zinsen hinzu. Sobald die Juden Hauptgut und Schaden nicht länger borgen wollen, sollen sie bezahlt werden; andernfalls soll derjenige, den die Juden dazu auffordern, einen ehrbaren Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Unabhängig vom Einlager laufen die Zinsen weiter. Die Aussteller setzen ihre Güter in Österreich ob und unter der Enns und anderswo als Sicherheit, woraus der Landesfürst oder dessen Gewaltträger den Juden von diesen benannte Pfänder stellen soll, wenn sie es nach dem Stichtag verlangen, bis Hauptgut und Schaden gänzlich bezahlt werden. Weiters versprechen die Aussteller, sich um Hauptgut und Schaden weder an den Hof noch an Gewaltträger noch an andere zu wenden und gegen den Willen der Juden auch keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe oder sonstiges, was den Juden schaden würde, zu erlangen, bevor diese nicht Hauptgut und Schaden erhalten haben; solche Briefe sollten tot und ungültig sein. Wer immer diesen Brief mit Willen der Juden innehat, Jude oder Christ, und es fordert, dem sollen die Aussteller gemäß den obigen Versprechungen verpflichtet sein. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Rudolf von Wallsee[-Enns], Hauptmann in Steier, seine Brüder Reinprecht und Friedrich von Wallsee[-Enns], Ottokar von Wolfstain, Michael Uttendorfer, Hans Hager und Hans von Hoheneck
Empfänger/Vertragspartner:Jude David Steuss
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 275f., Nr. 1599

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Vermerk auf dem rechten Pressel:
יורג בלסי הבו* קוצנקוף ל′′ ליט
* Zwei Buchstaben verschmiert
'"Jorg Walse Hebo [?] Kuzenkof" 30 Pfund'
Hebräischer Vermerk auf dem linken Pressel:
בלסי* ערך הריבית ו′′ מאות
* Bet mit Patach, Pe mit Tsere vokalisiert
'"Walse" der Wert des Zinses ist 600'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1408
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5607409
 

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