AT-OeStA/FHKA SUS Patente 512.50 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Dekrets der Obersten Justizstelle vom 7. Jänner 1815, dass den Bezirksrichtern in den Provinzen Krain und Görz, im Villacher Kreis und in Teilen des Triester Bezirks, die zugleich die Funktion

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 512.50
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Dekrets der Obersten Justizstelle vom 7. Jänner 1815, dass den Bezirksrichtern in den Provinzen Krain und Görz, im Villacher Kreis und in Teilen des Triester Bezirks, die zugleich die Funktion eines Landgerichtsverwalters innehaben, dort keine Parteienvertreung oder Advokatursausübung gestattet wird
Entstehungszeitraum:30.01.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Kurrende des Guberniums im Küstenlande vom 11. Februar 1815 als Einbegleitung
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5624441
 

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