AT-OeStA/FHKA SUS Patente 514.08 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 17. Februar 1815, dass Ersuch-, Kompass- und andere Einbegleitungsschreiben von Parteien mit dem Stempel dritter Klasse bezeichnet werden müssen, 1815.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 514.08
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 17. Februar 1815, dass Ersuch-, Kompass- und andere Einbegleitungsschreiben von Parteien mit dem Stempel dritter Klasse bezeichnet werden müssen
Entstehungszeitraum:06.03.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5651226
 

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