AT-OeStA/FHKA SUS Patente 515.03 Zirkularverordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekretes vom 30. März 1815, dass das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Station sowohl bei Ärarial- als auch bei Pr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 515.03
Titel:Zirkularverordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekretes vom 30. März 1815, dass das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Station sowohl bei Ärarial- als auch bei Privatritten in den deutschen Erblanden mit zwei Gulden dreißig Kreuzer und in Galizien mit zwei Gulden festgesetzt wird; die Kallesch-, Trink- und Schmiergelder bleiben gleich
Entstehungszeitraum:06.04.1815 - 12.04.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch, Tschechisch
Geographische Angaben:Lemberg, Linz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5651234
 

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