AT-OeStA/FHKA SUS Patente 515.21 Kurrende des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 13. April 1815 betreffend die Einsetzung der Geistlichkeit des vormals venetianischen Istriens in den vorherigen Genuss des Zehents, 1815.04.27 (Einzelstück (Ak

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 515.21
Titel:Kurrende des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 13. April 1815 betreffend die Einsetzung der Geistlichkeit des vormals venetianischen Istriens in den vorherigen Genuss des Zehents
Entstehungszeitraum:27.04.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5682510
 

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