AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.12 Kurrende des steiermärkisch-kärntnerischen Guberniums und des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 5. Mai 1815, dass die Herstellung und der Verkauf der metallenen Armeekreuze durch Gewerbetreibende bei schwerer Strafe untersagt wird, da d

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.12
Titel:Kurrende des steiermärkisch-kärntnerischen Guberniums und des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 5. Mai 1815, dass die Herstellung und der Verkauf der metallenen Armeekreuze durch Gewerbetreibende bei schwerer Strafe untersagt wird, da die Herstellung dieser Kreuze ausschließlich aus Kanonenmetall und die kostenlose Verteilung von der Hofkammer in Münz- und Bergwesen besorgt wird
Entstehungszeitraum:17.05.1815 - 29.05.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Graz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5746411
 

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