AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.19 Kurrende des provisorischen Guberniums zu Laibach aufgrund des Hofkammerdekrets vom 18. Februar 1812, dass die Warenerklärungen bei den Einbruchszollämtern verpflichtend in deutscher Sprache abgefasst werden müssen, 1815.05.26 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.19
Titel:Kurrende des provisorischen Guberniums zu Laibach aufgrund des Hofkammerdekrets vom 18. Februar 1812, dass die Warenerklärungen bei den Einbruchszollämtern verpflichtend in deutscher Sprache abgefasst werden müssen
Entstehungszeitraum:26.05.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Laibach

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5746418
 

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