AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.29 Verordnung des Kreisamtes in Vorarlberg aufgrund des Präsidialdekretes vom 27. Mai 1815, dass das Brennen von Kranewittschnaps zukünftig nur mehr nach Erteilung einer Konzession und Entrichtung einer Rekognition von zwei Gulden pro Kessel und Jahr erlaubt ist, 1815

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 516.29
Titel:Verordnung des Kreisamtes in Vorarlberg aufgrund des Präsidialdekretes vom 27. Mai 1815, dass das Brennen von Kranewittschnaps zukünftig nur mehr nach Erteilung einer Konzession und Entrichtung einer Rekognition von zwei Gulden pro Kessel und Jahr erlaubt ist
Entstehungszeitraum:09.06.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Bregenz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5746611
 

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