AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.32 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts und des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 5. August 1815 betreffend die Kosten für die eingelieferten Inquisiten im Villacher Kreis, 1815.08.18-1815.08.19 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.32
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts und des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 5. August 1815 betreffend die Kosten für die eingelieferten Inquisiten im Villacher Kreis
Entstehungszeitraum:18.08.1815 - 19.08.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare, Großformat, eines restauriert

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Klagenfurt und Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5747687
 

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