AT-OeStA/FHKA SUS Patente 518.21 Zirkularverordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekretes vom 14. September 1815, dass das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Station sowohl bei Ärarial- als auch bei Privatritten in den deutschen Erblanden mit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 518.21
Titel:Zirkularverordnung des böhmischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekretes vom 14. September 1815, dass das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Station sowohl bei Ärarial- als auch bei Privatritten in den deutschen Erblanden mit drei Gulden und in Galizien mit zwei Gulden dreißig Kreuzer festgesetzt wird; die Kallesch-, Trink- und Schmiergelder bleiben gleich
Entstehungszeitraum:23.09.1815 - 27.09.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aktenzahl (Nr.) von - bis:Zl. 30.577/1815
Sprache:Deutsch, Polnisch, Tschechisch
Geographische Angaben:Lemberg und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5747770
 

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