AT-OeStA/HHStA UR AUR 13728 Hans Streun von Ulrichskirchen und seine Frau Hedwig bestätigen dem Juden Herschel von Herzogenburg 300 Pfund Wiener Pfennige zu schulden., 1380.04.23 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 13728
Titel:Hans Streun von Ulrichskirchen und seine Frau Hedwig bestätigen dem Juden Herschel von Herzogenburg 300 Pfund Wiener Pfennige zu schulden.
Entstehungszeitraum:23.04.1380
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hans Streun von Ulrichskirchen, seine Frau Hedwig und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Hetschel (Hetschlein) aus Herzogenburg, Sohn Meister Israels (Israhels) aus Krems, und dessen Erben 300 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Michaelstag (29. 9.) zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzu. Für Hauptgut und Schaden haben die Aussteller den Gläubigern ein Viertel ihrer Feste Ulrichskirchen zu Pfand gesetzt, die zur Gänze an den Juden Isserlein (Izzerleins) aus [Kloster-]Neuburg, Sohn Arons aus Wien, gemäß der Urkunde, die dieser von ihnen hat, verpfändet ist und der die Verpfändung des Viertels und allen Zubehörs an Hetschel aufgrund ihrer Bitten gestattet hat. Zudem haben sie von Isserlein erbeten, dass er Hetschel und dessen Erben versprochen hat, diesen seine Urkunden, die er über die gesamte Feste hat, bezüglich des Viertels bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, so wie er sie selbst gebrauchen würde. Für alles, was an Hauptgut und Schaden nicht durch das Viertel abgedeckt ist, stellen die Aussteller Hetschel und dessen Erben ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit, aus dem der Landesfürst oder dessen Vertreter nach dem Stichtag von den Juden benannte Pfänder stellen soll. Die Aussteller übernehmen gemäß Eigen-, Lehens-, Bergrechts-, Burgrechts-, Pfand- und Landrecht in Österreich den Schirm und versprechen, die Schulden sogleich zu bezahlen, falls die Juden das fordern. Widrigenfalls sollen sie zwei ehrbare Knechte selbander mit je zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht bleiben sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind; die Zinsen laufen unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht, weiter. Die Aussteller versprechen auch, sich weder an den Hof noch an einen Gewaltträger zu wenden und keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe zu erlangen; sollten sie dies doch tun, sollen diese Briefe ungültig sein. Wer immer sie mit dieser Urkunde mahnt, ob Jude oder Christ, soll von ihnen bezahlt werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Hans Streun von Ulrichskirchen und seine Frau Hedwig
Empfänger/Vertragspartner:Jude Herschel von Herzogenburg
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 309f., Nr. 1659

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Vermerk auf der Plica:
שר זטרויין ג′ מאות ליטר′ על מיכל טג קמ לפ′
'Fürst "Stroijn" 300 Pfund auf "Michl tag" 140 nach der [kleinen] Jahreszählung'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1410
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5749011
 

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