Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 13728 |
Titel: | Hans Streun von Ulrichskirchen und seine Frau Hedwig bestätigen dem Juden Herschel von Herzogenburg 300 Pfund Wiener Pfennige zu schulden. |
Entstehungszeitraum: | 23.04.1380 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Hans Streun von Ulrichskirchen, seine Frau Hedwig und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Hetschel (Hetschlein) aus Herzogenburg, Sohn Meister Israels (Israhels) aus Krems, und dessen Erben 300 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Michaelstag (29. 9.) zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzu. Für Hauptgut und Schaden haben die Aussteller den Gläubigern ein Viertel ihrer Feste Ulrichskirchen zu Pfand gesetzt, die zur Gänze an den Juden Isserlein (Izzerleins) aus [Kloster-]Neuburg, Sohn Arons aus Wien, gemäß der Urkunde, die dieser von ihnen hat, verpfändet ist und der die Verpfändung des Viertels und allen Zubehörs an Hetschel aufgrund ihrer Bitten gestattet hat. Zudem haben sie von Isserlein erbeten, dass er Hetschel und dessen Erben versprochen hat, diesen seine Urkunden, die er über die gesamte Feste hat, bezüglich des Viertels bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, so wie er sie selbst gebrauchen würde. Für alles, was an Hauptgut und Schaden nicht durch das Viertel abgedeckt ist, stellen die Aussteller Hetschel und dessen Erben ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit, aus dem der Landesfürst oder dessen Vertreter nach dem Stichtag von den Juden benannte Pfänder stellen soll. Die Aussteller übernehmen gemäß Eigen-, Lehens-, Bergrechts-, Burgrechts-, Pfand- und Landrecht in Österreich den Schirm und versprechen, die Schulden sogleich zu bezahlen, falls die Juden das fordern. Widrigenfalls sollen sie zwei ehrbare Knechte selbander mit je zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht bleiben sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind; die Zinsen laufen unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht, weiter. Die Aussteller versprechen auch, sich weder an den Hof noch an einen Gewaltträger zu wenden und keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe zu erlangen; sollten sie dies doch tun, sollen diese Briefe ungültig sein. Wer immer sie mit dieser Urkunde mahnt, ob Jude oder Christ, soll von ihnen bezahlt werden. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Hans Streun von Ulrichskirchen und seine Frau Hedwig |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude Herschel von Herzogenburg |
Ort: | Wien |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 309f., Nr. 1659 |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Hebräischer Vermerk auf der Plica: שר זטרויין ג′ מאות ליטר′ על מיכל טג קמ לפ′ 'Fürst "Stroijn" 300 Pfund auf "Michl tag" 140 nach der [kleinen] Jahreszählung' |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1410 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5749011 |
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