AT-OeStA/FHKA SUS Patente 519.25 Verordnung des küstenländischen Guberniums zu Triest aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 25. September 1815, dass Offiziere, die sich während ihres Übertrittes in den Zivilstand verheiraten, bei der Rückkehr in den Militärdienst die Heiratskaution erlegen müssen, 18

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 519.25
Titel:Verordnung des küstenländischen Guberniums zu Triest aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 25. September 1815, dass Offiziere, die sich während ihres Übertrittes in den Zivilstand verheiraten, bei der Rückkehr in den Militärdienst die Heiratskaution erlegen müssen
Entstehungszeitraum:30.11.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare, brandbeschädigt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5749562
 

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