Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/AVA Handel MföA allg 123 StZl. 118-I |
| Titel: | Bauabteilung Graz: Amtslokalitäten (Sign. 17g - Staatsbauwesen, Sonstiges) |
| Entstehungszeitraum: | 1910 |
| Stufe: | Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Darin: | Stammzahl 384-I (Sign. 37 ex 1908), Bauabteilung Graz: Amtslokalitäten Einbringer: Innenministerium, 1908 Bauabteilung und Bezirkshauptmannschaft sind in einem Privatgebäude (Jakominiplatz 16) eingemietet; Amtsräume reichen aber für Bezirkshauptmannschaft nicht mehr aus, daher Ansuchen der steirischen Statthalterei beim Innenministerium: für die Bauabteilung solle eine Wohnung in der Nähe gemietet werden; Zustimmung des Innenministeriums; aber zwischenzeitlich eine andere Lösung gefunden: Bauabteilung solle in die Naturalwohnung des Leiters der Bezirkshauptmannschaft ziehen (weil um 1000 K jährlich keine Wohnung in der Nähe gefunden werden könne). Laut Innenministerium sei es aber wichtiger, dass der Leiter der Bezirkshauptmannschaft im Amtsgebäude wohne; daher Ablehnung (Zustimmung des Finanzministeriums wegen der höheren Kosten). Statthalterei findet aber, dass die räumliche Nähe von Bezirkshauptmannschaft und Bauabteilung wichtiger wäre als die Amtswohnung des Leiters in der Bezirkshauptmannschaft; MföA: „Die „technische Abteilung für den Reichsbaudienst des Baubezirkes Graz“ hat ausser der Reichsstrassenverwaltung auch die Geschäfte der Bauabteilung der Bezirkshauptmannschaft in Graz zu versehen. Bei der industriellen und baulichen Entwicklung des politischen Bezirkes ist dieser Geschäftszweig sehr bedeutend und bedingt einen regen Dienstverkehr mit den übrigen Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft. Dieser kann am raschesten und einfachsten bei räumlicher Verbindung besorgt werden, welche den in vielen Fällen unumgänglich notwendigen mündlichen Verkehr mit den politischen Beamten, den (2) Sanitätsreferenten und den Hilfsstellen (Expedit und Registratur), wie überhaupt den unerlässlichen Verkehr kurzer Hand wesentlich erleichtert. […] Auch für die Parteien, welche in Bausachen, wegen gewerblicher Betriebsanlagen, Wasserbauten u. a. in beiden Abteilungen u. im Sanitätsreferate vorsprechen wollen, würde dies durch räumliche Trennung empfindlich erschwert.“ Die Unannehmlichkeiten für den Leiter der Behörde ließen sich durch Telephon und städtische Verkehrsmittel gering halten. Schließlich (April 1909) doch Zustimmung des Innenministeriums |
| Sprache: | Deutsch |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Text Projekt Kurdiovsky/Stuhlpfarrer |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1940 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5763056 |
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