AT-OeStA/FHKA SUS Patente 525.29 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Dekrets des Obersten Gerichtshofes vom 10. Mai 1816, dass in den Feilbietungsedikten künftig der Schätzwert des feilgebotenen Gutes im Ganzen angegeben werden muss, 1816.05.31 (Einzelstück (Akte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 525.29
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Dekrets des Obersten Gerichtshofes vom 10. Mai 1816, dass in den Feilbietungsedikten künftig der Schätzwert des feilgebotenen Gutes im Ganzen angegeben werden muss
Entstehungszeitraum:31.05.1816
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1846
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5805859
 

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