AT-OeStA/FHKA SUS Patente 526.11 Kurrende des Guberniums im Küstenland aufgrund des Hofkammerdekretes vom 21. Mai 1816, dass auch bei der Salzabnahme im Großen höchstens zehn Prozent des Geldbetrages in Scheidemünze erlegt werden darf, 1816.06.08 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 526.11
Titel:Kurrende des Guberniums im Küstenland aufgrund des Hofkammerdekretes vom 21. Mai 1816, dass auch bei der Salzabnahme im Großen höchstens zehn Prozent des Geldbetrages in Scheidemünze erlegt werden darf
Entstehungszeitraum:08.06.1816
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1846
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5866688
 

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