AT-OeStA/HHStA UR AUR 13962 Graf Ulrich von Bernstein versichert dem Juden Jeklein, Davids Sohn aus Neunkirchen, und dessen Erben 48 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Gilgentag (1. 9. 1382) zurückzuzahlen., 1381.09.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 13962
Titel:Graf Ulrich von Bernstein versichert dem Juden Jeklein, Davids Sohn aus Neunkirchen, und dessen Erben 48 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Gilgentag (1. 9. 1382) zurückzuzahlen.
Entstehungszeitraum:03.09.1381
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Graf Ulrich von Bernstein, seine Frau und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Jeklein, Davids Sohn aus Neunkirchen, und dessen Erben 48 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Gilgentag (1. 9. 1382) zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche drei Pfennig Zinsen hinzu. Für Hauptgut und Zinsen setzen sie ihren Besitz in Österreich, Steier und anderswo als Sicherheit. Wollen die Juden nach dem Stichtag die Summe nicht länger borgen, sollen sie ausbezahlt werden; andernfalls sollen die Aussteller nach Aufforderung durch die Juden einen ehrbaren Knecht mit zwei Pferden nach Neunkirchen ins Einlager schicken, wo dieser gemäß Einlagerrecht bleiben soll, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Verzögern sie aber das Einlager oder dauert das Einlager den Juden zu lange, so sollen diese das Recht haben, aus dem Besitz der Aussteller Pfänder zu nehmen, eines nach dem anderen, bis Hauptgut und Schaden abgegolten sind. Die Aussteller versprechen auch, sich wegen Hauptgut und Schaden nicht an den Hof, an einen Gewaltträger oder sonstwohin zu wenden und von der Herrschaft keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe zu erlangen, sondern die Juden selbst zu bezahlen. Sollten sie doch Frei-, Töt-, Gegen- oder andere Briefe erlangen, sollen diese tot und ungültig sein; wer den vorliegenden Brief mit Willen der Juden vorlegt, er sei Jude oder Christ, soll bezahlt werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Graf Ulrich von Bernstein
Empfänger/Vertragspartner:Jude Jeklein, Davids Sohn aus Neunkirchen
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 328, Nr. 1690
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1411
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5887230
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl