AT-OeStA/FHKA SUS Patente 527.44 Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Dekrets der obersten Justizstelle vom 10. Juli 1816, dass kein ausländischer Advokat zur schriftlichen oder mündlichen Vertretung einer Partei vor einem Gericht in den neu erworbenen Landesteile

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 527.44
Titel:Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Dekrets der obersten Justizstelle vom 10. Juli 1816, dass kein ausländischer Advokat zur schriftlichen oder mündlichen Vertretung einer Partei vor einem Gericht in den neu erworbenen Landesteilen berechtigt ist
Entstehungszeitraum:20.07.1816
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1846
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5909107
 

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