Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 14118 |
Titel: | Graf Ivan von Bernstein und seine Erben erklären, dass sie dem Juden Mosche aus Neunkirchen an der Brücke 40 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Pankraztag (12.5.1383) zurückzahlen sollen. |
Entstehungszeitraum: | 14.05.1382 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Graf Ivan von Bernstein und seine Erben erklären, dass sie dem Juden Mosche (Muschlein) aus Neunkirchen an der Brücke, dessen Frau und Erben oder jedem, der sie in deren Namen mit diesem Brief auffordert, 40 Pfund Wiener Pfennig bis zum kommenden St. Pankraztag (12. 5. 1383) zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche drei Pfennig Zinsen hinzu. Als Sicherheit für Hauptgut und Schaden stellen sie ihren Besitz in Österreich, Steier und anderswo. Laufen die Zinsen so lange, dass die Juden die Summe nicht mehr borgen wollen, soll Ivan auf Aufforderung der Juden einen ehrbaren [Knecht] mit zwei Pferden nach Neunkirchen ins Einlager schicken, wo dieser gemäß Einlagerrecht in Österreich und Steier verbleiben soll, bis den Juden Hauptgut und Schaden bezahlt sind; die Zinsen laufen unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht, weiter. Sollten die Aussteller das Einlager nicht leisten oder verzögern oder die Juden der Leistung überdrüssig werden, haben diese das Recht, aus dem Besitz der Aussteller Pfänder zu nehmen, bis Hauptgut und Schaden gänzlich bezahlt sind. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Graf Ivan von Bernstein |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude Mosche aus Neunkirchen an der Brücke |
Ort: | s.l. |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 337f., Nr. 1707 |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1412 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5914451 |
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