AT-OeStA/FHKA SUS Patente 529.13 Hofkammerdekret vom 7. September 1816 an sämtliche Länderstellen und Bankalbehörden, dass der Paragraf 5 des Kupfermünzenregulierungspatentes vom 4. Jänner 1812 betreffend die Annahmepflicht von Beträgen in Wiener Währung bis zur Höhe von einem Gulden in Vollzug zu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 529.13
Titel:Hofkammerdekret vom 7. September 1816 an sämtliche Länderstellen und Bankalbehörden, dass der Paragraf 5 des Kupfermünzenregulierungspatentes vom 4. Jänner 1812 betreffend die Annahmepflicht von Beträgen in Wiener Währung bis zur Höhe von einem Gulden in Vollzug zu setzen ist
Entstehungszeitraum:07.09.1816
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Verwandtes Material:Gesetzessammlung Franz II., Bd. 44, S. 282
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1846
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5954850
 

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