AT-OeStA/HHStA UR AUR 14332 Herzog Albrecht [III.] von Österreich überträgt dem Hans von Tyrna die Feste Wildberg samt Zugehörde ins Eigentum, der sie von den Juden abgelöst hat., 1382.11.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 14332
Titel:Herzog Albrecht [III.] von Österreich überträgt dem Hans von Tyrna die Feste Wildberg samt Zugehörde ins Eigentum, der sie von den Juden abgelöst hat.
Entstehungszeitraum:01.11.1382
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3/2;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albrecht [III.], Herzog von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc., erklärt, dass Konrad von Maissau, dessen Söhne Ulrich und Otto von Maissau, Leutold von Maissau, oberster Schenk in Österreich, und dessen Brüder Hans und Jörg von Maissau für sich und alle Erben ihm und allen Juden, bei denen der verstorbene Wernhard von Maissau verschuldet war, die Feste Wildberg mit allem Zubehör, darunter auch das Gericht mit Stock und Galgen zu Wildberg, um die Geldschuld, die Wernhard bei den Juden und dem Pergauer hatte, abgetreten haben. Jans von Tyrna hat die Feste um alle Geldschuld und allen Schaden, die Wernhard den Juden und dem Pergauer schuldig war, ausgelöst und an Stelle des Herzogs übernommen. Jans hat sie gänzlich abbezahlt und Albrecht Genüge getan; daher haben Albrecht und die Juden Jans von Tyrna die Feste Wildberg mit allem Zubehör um Geldschuld und Schaden verkauft und überantwortet, in dem Ausmaß, in dem sie auch der Maissauer innegehabt hatte, so dass Jans von Tyrna und dessen Erben mit der Feste nach ihrem Gutdünken verfahren können. Albrecht und seine Erben übernehmen für Jans, dessen Erben und spätere Besitzer den Schirm über die Feste und geben Jans zu Lehen, nachdem dieser dem Herzog die Festesamt Zubehör, die ein rechtes Eigen war, aufgrund seiner Treue aufgesagt hat. Jans und dessen Erben sollen die Feste gemäß Lehens- und Landrecht zu Lehen innehaben und Albrecht und seinen Erben mit der Feste dienstbar und getreu sein und diese nach Albrechts Bedarf für ihn öffnen, wie es ein Lehensmann für seinen Lehensherrn tun soll; dies soll auch für künftige Besitzer gelten. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Herzog Albrecht [III.] von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Hans von Tyrna
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 344f., Nr. 1719.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1412
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6030552
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl