AT-OeStA/FHKA SUS Patente 534.28 Bekanntmachung des Guberniums des Küstenlandes, dass die Ladenbesitzer und Groß- wie Kleinhändler alle Geldsorten der österreichischen Monarchie nach den offiziellen Kursen ohne Agiotage anzunehmen haben, 1817.02.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 534.28
Titel:Bekanntmachung des Guberniums des Küstenlandes, dass die Ladenbesitzer und Groß- wie Kleinhändler alle Geldsorten der österreichischen Monarchie nach den offiziellen Kursen ohne Agiotage anzunehmen haben
Entstehungszeitraum:27.02.1817
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare, brandbeschädigt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1847
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6052924
 

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