AT-OeStA/AdR LV Landesverteidigung, 1918-1992 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR LV
Titel:Landesverteidigung
Entstehungszeitraum:1918 - 1992
Stufe:Bestandsgruppe

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Mit Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918, § 13) wurde das Staatsamt für Heereswesen, das "in sich die Aufträge und Vollmachten des k. u. k. Kriegsministeriums einschließlich der Marinesektion und des k.k. Ministeriums für Landesverteidigung vereinigt" errichtet.

Am 10. November 1920 wurde es mit Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Verfassungsgesetzes betreffend Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung (StGBl. Nr. 450/1920, 451/1920 und 486/1920) in Bundesministerium für Heereswesen und am 1. Oktober 1933 mit der Verordnung der Bundesregierung vom 1. September 1933 betreffend vorläufige Bestimmungen über die bewaffnete Macht - Wehrübergangsverordnung (BGBl. Nr. 392/1933) in Bundesministerium für Landesverteidigung umbenannt.

Nach dem 13. März 1938 führte das Bundesministerium für Landesverteidigung die Geschäfte als Abwicklungsstelle weiter und wurde am 14. April 1938 als Archivstab des Ministeriums für Landesverteidigung in das Deutsche Heeresgruppenkommando Nr. 5 eingegliedert.

Nach Kriegsausbruch unterstand der Archivstab dem Wehrkreiskommando XVII und wurde Ende 1940 aufgelöst. Die Akten wurden dem Kriegsarchiv übergeben. Weiterhin anfallende Akten, die das ehemalige Bundesheer betrafen, wurden beim Wehrkreiskommando XVII unter der Bezeichnung "II a/HA" behandelt und nach Erledigung im Kriegsarchiv beim Archivstab hinterlegt.

Im Zuge der Bildung der Provisorischen Staatsregierung wurde am 27. April 1945 auch ein dem Staatskanzler Dr. Renner direkt unterstelltes Heeresamt formiert. Dieses Amt hatte die Aufgabe, die materielle und personelle Demobilisierung sowie die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Verbindung zu den alliierten Besatzungsmächten sicherzustellen, um deren Fragen militärischer Natur über das ehemalige Bundesheer und die ehemalige Wehrmacht beantworten zu können. Darüber hinaus waren österreichische Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft zu betreuen und zum Schutz der Bevölkerung ein Entminungsdienst aufzustellen.

Bis zum September 1945 umfaßte das Heeresamt - ganz im Sinne einer Keimzelle für ein künftiges Verteidigungsministerium - bereits mehr als 1.500 Mitarbeiter. Das Heeresamt begann auch verdeckt mit vorbereitenden Maßnahmen zur Aufstellung eines Bundesheeres. Etwa 30.000 Offiziere und Unteroffiziere wurden erfasst und rund 1.300 Unteroffiziere auf Schulungskurse geschickt. Die baldige Aufstellung eines eigenen Heeres als weithin sichtbares Zeichen staatlicher Souveränität war jedoch seitens der Alliierten unerwünscht.

Das Heeresamt wurde deshalb auf Weisung des Alliierten Rates aufgelöst und Anfang Jänner 1946 aufgeteilt. Dem Bundeskanzleramt verblieben die allgemeinen Personalangelegenheiten und das Kriegsarchiv, Pensions- und Versorgungsangelegenheiten gingen an das Bundesministerium für Finanzen, die Vermisstensuche, die Heimkehrerfürsorge und der Entminungsdienst wurden dem Bundesministerium für Inneres unterstellt, die Liegenschaftsverwaltungen wiederum wurden dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau zugeschlagen. Einige Agenden gingen im Zuge der Mittelbaren Bundesverwaltung auch an die Landesregierungen über.

Aufnahme des Dienstbetriebes am 26. Juni 1946 (AdR, BMfLV, Pensionsabteilung A, Zl. 400.017-I/1946);
Gründung der Abteilung 5/Sch am 28. Oktober 1953; Aufstellung Bundeskanzleramt - Amt für Landesverteidigung, Liquidierung der Pensionsabteilung A und der Abteilung 5/Sch am 18. Juli 1955 (AdR, BMfLV/AR, Zl.
500.001-I/Präs/1955); Beendigung der Tätigkeit der Alliierten Kommission für Österreich am 30. Juli 1955 (AdR, BMfLV/AR-ALV, Zl. 94.946-2a/1955); Errichtung eines Bundesministeriums für Landesverteidigung am 11. Juli 1956 (BGBl. Nr. 134/1956); Umorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung am 1. August 1961 (AdR, BMfLV/AR, Erlass Zl. 9.179-Präs/1961);

Wehrgesetze 1955, 1978 und 1990;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:siehe Bestände
Ordnung und Klassifikation:siehe Bestände

Angaben zur Benutzung

Findhilfsmittel:Protokolle, Geschäftsbücher, Indices, Karteien, Aufstellungsverzeichnisse

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:siehe Bestände
Veröffentlichungen:Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Archivbestände sind gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweiligen gültigen Fassung zugänglich.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2022
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6054
 

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