Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 14935 |
Titel: | Graf Hans und sein Vetter Graf Burkhard, Burggrafen zu Maidburg und Grafen zu Hardegg bestätigen dem Juden David Steuss zu Wien 265 Pfund Wiener Pfennige zu schulden. |
Entstehungszeitraum: | 16.11.1385 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Graf Hans und sein Vetter Graf Burkhard, Burggrafen zu Maidburg und Grafen zu Hardegg, und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden dem Stewzzen) aus Wien, Sohn Hendleins (Hendlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 265 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihnen ab dem kommenden St. Georgstag (24. 4. 1386) über drei Jahre zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzu.Die Zinsen, die innerhalb der drei Jahre dazukommen, nämlich sechsundzwanzigeinhalb Pfund Wiener Pfennig pro Jahr, sollen die Aussteller jährlich am St. Georgstag, beginnend mit dem kommenden, bezahlen. Sie können die Schuld innerhalb der drei Jahre jederzeit ablösen; für den vom Hauptgut bezahlten Anteil sollen sie den Dienst für das ganze Jahr bezahlen und dann für den bezahlten Anteil am Hauptgut und am Dienst von den Juden ledig sein. Wird der Dienst innerhalb der drei Jahre nicht pünktlich bezahlt, kommen auf Hauptgut und Dienst vier Pfennig pro Pfund und Woche Zinsen hinzu. Sobald die Juden Hauptgut, Dienst und Schaden nicht länger borgen wollen, sollen die Aussteller sie ausbezahlen; ansonsten sollen die Aussteller einen ehrbaren Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis den Juden Hauptgut und Schaden bezahlt ist. Die Zinsen laufen weiter, unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht. Die Aussteller setzen ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit, aus dem der Landesfürst oder dessen Vertreter den Juden, wenn diese es nach dem Rückzahlungstermin fordern, von diesen benannte Pfänder stellen soll, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Die Aussteller versprechen, sich nicht an den Hof, einen anderen Gewaltträger oder anderswohin zu wenden und keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe von der Herrschaft zu erlangen, sondern die Juden selbst zu bezahlen; sollten sie doch solche Briefe erlangen, werden diese für ungültig erklärt. Wer immer die vorliegende Urkunde mit Willen der Juden innehat, ob Jude oder Christ, und die Aussteller damit mahnt, soll bezahlt werden. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Graf Hans und sein Vetter Graf Burkhard, Burggrafen zu Maidburg und Grafen zu Hardegg |
Empfänger/Vertragspartner: | Juden David Steuss aus Wien, Sohn Hendleins (Hendlein) aus [Kloster-]Neuburg |
Ort: | s.l. |
Sprache: | Deutsch, Hebräisch |
Siegel: | 2 anhangende Siegel |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 398f., Nr. 1819 |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1415 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6099044 |
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